AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kummerländer vom feinsten GmbH

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die angebotenen Leistungen der Kummerländer vom feinsten GmbH, wie Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, sowie Verleih von Partyzubehör und Vermittlung der eigenen Waren und Dienstleistungen, als auch von Drittanbietern.
(2) Die AGB sind Vertragsbestandteil und gelten ab Auftragserteilung bzw. ab Unterzeichnung der Bestellung. Die AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.
(3) Mündliche Absprachen oder Änderungen von Vertragsbestandteilen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(4) Mit der Auftragserteilung bzw. Unterzeichnung der Auftrags-vereinbarung versichert der Auftraggeber, die AGB gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Angebot/Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Kummerländer vom feinsten GmbH sind freibleibend. Die Preisangaben beziehen sich auf Euro (€). Mündliche, insbesondere fernmündliche Auskünfte und Preisangaben sind unverbindlich. Maßgeblich sind Auskünfte, die schriftlich bestätigt und unterzeichnet wurden.
(2) Änderungen der Menüauswahl können nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung spätestens 7 Tage vor dem Leistungs-termin vorgenommen werden. Nach Ablauf der Frist ist die Annahme der Änderung ausgeschlossen.
(3) Ein rechtswirksamer Vertrag kommt zustande sobald beide Vertragsparteien die Bestellung/Auftragsvereinbarung unterzeichnet haben.

Preise

(1) Die genannten Preise sind freibleibend.
(2) Die vereinbarten Preise gelten pro Person oder nach Konsumation.
(3) Für Lieferungen kann eine km-Pauschale anfallen. Details hierzu regelt der Veranstaltungsvertrag.
(4) Findet die Veranstaltung nicht im Jahr des Vertragsabschlusses statt, behält sich die Kummerländer vom feinsten GmbH eine Anpassung der Preise vor.

Personeninformationen / Teilnehmerzahl

(1) Die Personenzahlen müssen vollständig angegeben werden. Die Kummerländer vom feinsten GmbH behält sich das Recht vor die Personenzahl nachzuzählen. Bei Unterschreitung der Personenzahl wird nach bestellter Menge berechnet. Alle fertig zubereiteten Speisen werden dem Auftraggeber zum Verzehr überlassen. Bei Überschreitung der Personenzahl wird die Differenz in Rechnung gestellt.
(2) Personenzahlen, die bei Unterzeichnung der Bestellung nicht genau festgelegt werden können, müssen spätestens 4 Tage vor dem Termin aktualisiert werden. Nach Ablauf der Frist trägt die Kummerländer vom feinsten GmbH keine Haftung für unzureichenden Speisen, Getränke, Service und/oder Personalmangel. Zu den Personenzahlen sind alle Gäste, Veranstalter, Musikanten, Medienpersonal etc. hinzuzuzählen. Das Personal der Kummerländer vom feinsten GmbH ist ausgeschlossen.

Verleih/Überlassung

(1) Der Kunde ist verpflichtet nach Ablauf der Leihzeit die Leihgegenstände vollständig und unbeschädigt an den Verleiher zurückzugeben. Säuberung und Reinigung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für jede Beschädigung oder Verlust der Leihgegenstände. Die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(2) Ebenfalls werden die Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturkosten in Rechnung gestellt, falls das Eigentum der Kummerländer vom feinsten GmbH durch einen Gast beschädigt wird, auch wenn das Team der Kummerländer vom feinsten GmbH anwesend sein sollte.

Lieferung/Transport

(1) Die genannten Termine für die Erbringung der Leistung gelten grundsätzlich nur annähernd, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich ein fester Termin vereinbart.
(2) Durch vom Auftraggeber nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs- und Liefertermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von dem Auftragsnehmer nicht zu vertretende Behinderungen.
(3) Treten bei der Kummerländer vom feinsten GmbH oder deren Vorlieferanten bzw. Subunternehmen nicht zu vertretende Störungen oder Behinderungen durch höhere Gewalt im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Arbeitsaußenstände, Streik und Aussperrung sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Lieferungs-/Fertigstellungsfrist entsprechend.
(4) Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertrags-erfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Kummerländer vom feinsten GmbH hat in diesem Falle Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

Mangelrüge und Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen zu prüfen und etwa festgestellte Mängel unverzüglich, gegebenenfalls mündlich am Einsatzort oder fernmündlich mitzuteilen und der Kummerländer vom feinsten GmbH zeitlich angemessen Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen oder im angemessenen Umfang nachzubessern.
(2) Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen des Auftragnehmers. Ihm steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Masse, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Waren, insbesondere der Lebensmittel.
(4) Erfolgt die Mangelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt.

Haftung/Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung der Kummerländer vom feinsten GmbH beschränkt sich auf den Warenwert.
(2) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger von der Kummerländer vom feinsten GmbH nicht zu vertretender Hintergrunde, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre der Kummerländer vom feinsten GmbH, behält sie sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z. B. auf Schadensersatz, zusteht.

Zahlungsbedingungen

(1) Eine Anzahlung in Höhe von 50% der vorgebuchten Leistungen wird bis spätestens 12 Wochen vor Veranstaltungstermin fällig.
(2) Die restlichen 50% der vorgebuchten Leistungen sowie alle durch Konsumation entstandenen Kosten sind nach Leistungserfüllung an die Kummerländer vom feinsten GmbH zu zahlen. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.  Nach Ablauf der Frist wird die GmbH das übliche Mahnverfahren einleiten.

Kündigung/Stornierung/Rücktritt

(1) Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
(2) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornierungsgebühren und -fristen:

Veranstaltungen bis 500 Personen:
Bis zu 15 Tage vor dem vertraglichen Veranstaltungstag wird eine Rücktrittsgebühr von 10% des Auftragswertes fällig. Bei einer späteren Stornierung gelten folgende Fristen und Stornierungsgebühren (% vom Auftragswert):

8 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn                              25%
4 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn                                50%
3 bis 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn                                75%

Bei Stornierung oder Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schuldet der Auftraggeber der Kummerländer vom feinsten GmbH die volle vereinbarte Vergütung.

Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen:
Bis zu 30 Tage vor dem vertraglichen Veranstaltungstag wird eine Rücktrittsgebühr von 10% des Auftragswertes fällig. Bei einer späteren Stornierung gelten folgende Fristen und Stornierungsgebühren (% vom Auftragswert):

29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn                          25%
14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn                             50%
6 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn                               75%

Bei Stornierung oder Rücktritt weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schuldet der Auftraggeber der Kummerländer vom feinsten GmbH die volle vereinbarte Vergütung.

(4) Bei Dienstleistungsverträgen Dritter fallen ebenfalls die entstandenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers, nach AGB des jeweiligen Dienstleisters, an.
(5) Der Rücktritt vom Vertrag bedarf einer schriftlichen Form. Die Zahlung erfolgt im Rahmen der gesetzten Zahlungsbedingungen gem. Par. IX.

Datenschutz

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäfts-beziehungen oder im Zusammenhang mit diesen personenbezogenen Daten, gleich ob sie von der Kummerländer vom feinsten GmbH selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn es für die Erfüllung der Leistung notwendig ist und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

Erfüllungsort/Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Kummerländer vom feinsten GmbH.
(2) Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Internationales Recht findet keine Anwendung.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.

Stand: September 2016

 

Kummerländer Catering „vom feinsten“ GmbH
Längestrasse 3,
78166 Donaueschingen – Neudingen

Tel.: 0771/62847 – Fax: 0771/ 62014

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